Im Wasser herumtollen? Ja, aber mit Verstand!

Viele Badeunfälle können vermieden werden, wenn man sich an
die Baderegeln erinnern würde. Da für viele Kinder die Freude überwiegt, bei
dem schönen Wetter herumtollen zu können, und selten an die Sicherheit gedacht
wird, sollten die Eltern genau hinschauen. Aber kennen sie denn noch alle
Regeln?

Du sollst nicht laufen

Ja, da war doch was. Genauer heißt sie: „Laufe nicht auf nassen, glatten Böden, du kannst schnell ausrutschen“. Und das gilt nicht nur für die Schwimmhalle, sondern auch für das Freibad.

Aufpassen, wenn der Boden abschüssig ist

Sehr wichtig für Nichtschwimmer: „Wenn du nicht schwimmen
kannst, gehe nur bis zum Bauch ins Wasser“. In fast jedem Bad ist der Beckenboden
abschüssig. Beim Spielen merken die Kinder nicht, wie sie immer mehr ins Tiefe
gelangen. Daher muss es eine ununterbrochene Aufsicht geben, man darf nicht mal
eben auf das Handy schauen.

Spaß beim Raufen

Wie lustig, den anderen vom Beckenrand zu stoßen oder im Wasser unterzutauchen – beim Spielen vergisst man schnell, dass dies nicht nur für den Gestoßenen oder Untergetauchten lebensgefährlich sein kann, sondern auch für die gerade vorbeischwimmenden oder tauchenden Personen.

Achtung beim Kopfsprung

Baderegel reinspringen „Springe nur dort ins Wasser, wo es erlaubt, frei und tief genug ist“. Schilder zeigen an, wo man springen darf, aber kann das Kind schon so gut lesen? Außerdem ist die Wasserspiegelung tückisch, daher muss beim Reinspringen auch an erlaubten Stellen unbedingt geschaut werden, ob der Bereich frei ist.

Der Kopfsprung ist erst ab einer Tiefe von 1,80 Meter
erlaubt, damit man sich nicht am Beckenboden stößt. Schwimmen oder Tauchen im
Bereich der Sprunganlage ist außerdem nicht erlaubt.

Kräfte richtig einschätzen

BaderegelNatürlich ist man stolz, wenn man bis zur anderen Seite des Beckens oder des Sees geschwommen ist, aber was soll man tun, wenn einem die Kraft unterwegs verlässt? Oder wenn so viele Schwimmer queren, dass die Strecke weiter ist als gedacht?

Erholung könnte der Seestern in der Rückenlage bringen, doch
der muss vorher gelernt sein. Daher sollten Kinder bei weiten Strecken immer einem
Erwachsenen Bescheid geben oder dieser sie begleiten.

Aufblasbare Schwimmkörper …

… sind besonders tückisch. Man wähnt sich in Sicherheit, während man vielleicht gerade aufs offene Meer abtreibt. Doch wenn die Luft entweicht? Selbst für geübte Schwimmer kann das gefährlich werden!

Nichtschwimmer dürfen auf gar keinen Fall mit einem
aufblasbaren Schwimmkörper ins tiefe Wasser.

Wo gibt es denn Strömungen?

„Schwimme nicht dort, wo Schiffe und Boote fahren.“ Klar, bei vielen Gewässern ist die Strömung gut sichtbar, doch oft wird auch sie unterschätzt. Der Sog eines vorbeifahrenden Schiffes kann so stark sein, dass er einem am Ufer den Boden unter den Füßen wegreißt und man in die Mitte des Flusses abtreibt. Ein Schiff kann in so kurzer Zeit nicht stoppen, um Schlimmes zu verhindern.

Auch im Meer gibt es wechselnde Strömungen, die oft nur von
den Rettungsschwimmern erkannt werden. Sicher ist man in den Bereichen, die von
ihnen überwacht werden.

Das ist längst nicht alles

Natürlich gibt es noch weitere Regeln. Man soll nicht mit leerem oder ganz vollem Magen schwimmen. Man soll sich vor dem Schwimmen abseifen und kalt duschen, bevor man ins kalte Wasser springt. Wenn jemand in Not ist, sollen Kinder einem Erwachsenen Bescheid geben oder die 1-1-0 wählen. Die Gefahren an Gewässern sind vielfältig, überprüfen Sie besser vorher, ob Sie in einem Gebirgssee schwimmen können. Bei allen Ausflügen ist außerdem noch auf unsere Umwelt zu achten: Müll enthält oft giftige Stoffe, die so in die Natur gelangen. Auch im Freibad sollte jeder seinen Müll mitnehmen und ihn entsorgen.

Trotz aller Gefahren und vieler Regeln: Das Planschen im
Wasser macht Freude, bleiben Sie immer aufmerksam!

Für Kinder erhalten Sie zum Thema auch das Baderegel-Malbuch oder das Baderegel-Spiel zum Ausmalen, für Erwachsene hat der VA-Verlag Arbeitskarten zum Schwimmen, die mit ins Wasser genommen werden können (z. B. „Schwimmen lernen 3: Pool-Nudel & Co.“).

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